Jahreshauptversammlung 24. April 2025

Informationen und Vorlagen für die JHV 2025


Die diesjährige Jahreshauptversammlung (JHV) des NABU Kreisverband Stade e. V. findet statt am 24. April 2025 ab 19:00 Uhr  in der Volkshochschule Stade, Wallstraße 17. Eine Wegebeschreibung ist unten angefügt.

 

Wir freuen uns, dass Dipl.-Biologe Henning Kunze, Geschäftsführer der Karl Kaus Stiftung, den diesjährigen Einführungsvortrag halten wird. Das Thema lautet: „Stiftungsengagement für den Wiesenvogelschutz im Bullenbruch“.

 

Alle Mitglieder erhalten per Post oder per E-Mail eine gesonderte Einladung  und als Anlage dazu die bisherige Satzung sowie die zur Entscheidung stehende Neufassung der Satzung. Nachfolgend veröffentlichen wir auch an dieser Stelle die Tagesordnung und wichtige Unterlagen zur Jahreshauptversammlung: 


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Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025
Einladung JHV 2025-03-20.pdf
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Tagesordnung:

 

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Einführungsvortrag von Henning Kunze

3. Wahl eines Versammlungsleiters

4. Ermittlung der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder

5. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

6. Genehmigung der Tagesordnung

7. Ehrungen

8. Rechenschaftsbericht des Vorstandes für das Jahr 2024

9. Kassenbericht für das Haushaltsjahr 2024

10. Bericht der Kassenprüfer

11. Entlastung

• des Vorstandes

• des Kassenwarts

12. Abstimmung über die Neufassung der Vereinssatzung. Anpassung an die Bundessatzung von 2022 (Wortlaut siehe Anhang).Dazu liefert der NABU LV Niedersachsen folgende Begründung:

Laut § 25 der aktuellen Bundessatzung (von 2022) müssen sämtliche Untergliederungen ihre Satzung bis zum 31.12.2025 an die Satzung des Bundesverbandes anpassen. In KURZFORM dargestellt, gibt es hiermit eine Neugliederung der Satzung mit folgenden Abschnitten: 


Einführung einer Präambel; Namensänderung (§ 1);
Ergänzung des Vereinszwecks und der Aufgaben (§ 2);
Neuer Paragraf zur Gemeinnützigkeit (§ 3);
Mitgliederaufnahmeverfahren und Wider-ruf der Aufnahme (§ 6);
Neuer Paragraf zur Gliederung (§ 7);
Neuer Paragraf zur NAJU (§ 8);
Einladung zur Mitgliederversammlung neu geregelt (§ 10);
Regelung zur Nicht-Stimmberechtigung des Beirats (§ 11 Abs 2);
Die Haftung der Vorstandsmitglieder wird in einem eigenen Paragrafen gefasst (§ 12);
Neuer Paragraf zur Aufrechterhaltung der innerverbandlichen Ordnung (§ 13);
Einführung einer NABU-Schiedsstelle (§ 14);
Verankerung der NABU-Ordnungen und Richtlinien in der Satzung (§ 15);
Aufwandsvergütungen, Teilnahme an Mitgliederversammlungen von Untergliederungen, salvatorische Klausel unter Allgemeine Bestimmungen (§ 16);
Neuer Paragraf zur Verfahrensbeschreibung für Wahlen und Beschlussfassungen (§ 17);
Verfahrensbeschreibung für Satzungsänderungen jetzt in eigenem § 18;
Neuer Paragraf zum Inkrafttreten (§ 20)

13. Wahlen

• Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers

• Wahl einer Kassenprüferin oder eines Kassenprüfers

14. Aufgaben- und Haushaltsplanung des Kreisverbandes für 2025

15. Wahl von maximal 17 Vertretern für die Landesvertreterversammlung am 20.09.2025 in Hitzacker

16. Anträge sind bis spätestens 8 Tage vor der JHV beim Vorstand schriftlich einzureichen. Über später eintreffende Anträge befindet die Mitgliederversammlung

17. Verschiedenes

 


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Satzung des NABU Kreisverband Stade e. V.
Derzeit gültige Satzung des NABU Kreisverband Stade e. V. in der Fassung vom 06. April 2023
NABU KV Stade Satzung ab 04_2023.pdf
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Satzung (NEU) des NABU Kreisverband Stade e. V.
Auf der Jahreshauptversammlung am 24. April 2025 zu beschließende Neufassung der Satzung des NABU Kreisverband Stade e. V. in der Fassung vom 24. April 2025
250314_Satzung_NABU_KV_Stade_FREIGABE EN
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Anpassung der Vorlage für die Neufassung der Satzung  (TOP 12 der Tagesordnung)

 

Die Formulierung in § 2 Nr. 1 (Ergänzung des Vereinszwecks und der Aufgaben) der hier angefügten und in den Einladungen an die Mitglieder beigefügten Vorlage der Neufassung der Satzung  entspricht lt. einem aktuellen Hinweis des Finanzamtes Stade  noch nicht ganz den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften. Dort sollte es auf Vorschlag des Finanzamtes besser heißen :

 

 

"Zweck des Vereins sind die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, die Förderung des Tierschutzes unter besonderer Berücksichtigung der freilebenden Vogelwelt und die Förderung des Umweltschutzes einschließlich der Bildungs- und Forschungsarbeit in den genannten Bereichen."

Daher beantragt der Vorstand des NABU Kreisverband Stade e.  V.  diese  Anpassung des zur Abstimmung vorgelegten Satzungsentwurfs unter § 2 Nr. 1 im Tagesordnungspunkt 12  ergänzend zu beschließen!


Volkshochschule (VHS) Stade, Wallstr. 17