Der Landkreis Stade führt ein öffentliches und amtliches Verzeichnis über Schutzgebiete im Landkreis Stade. In dieser Übersicht werden neben gesetzlich geschützten Biotopen auch alle Natur- und Landschaftsschutzgebiete aufgelistet und deren Grenzen angezeigt:
Es heißt auf den Seiten des Landkreises: „Die gesetzlich geschützten Biotope werden von der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt erfasst und in einem Verzeichnis der geschützten Teile von Natur und Landschaft registriert. Die Eintragung in dieses Verzeichnis wird den Eigentümern und Nutzungsberechtigten schriftlich bekannt gegeben. Die Gemeinden, Samtgemeinden und Städte führen Auszüge aus diesem Verzeichnis. Jedermann kann dieses Verzeichnis und die Auszüge gemäß § 14 NAGBNatSchG einsehen.“ Die strukturreiche und vielfältige Landschaft im Landkreis Stade enthält Bereiche, die ganz oder teilweise besonderen Schutz bedürfen.
Ziel der Schutzbestrebungen ist zum einen der Erhalt der Vielfalt und Eigenart und zum anderen die Vernetzung der unterschiedlichen Lebensräume miteinander. Neben der Ausweisung von Schutzgebieten ist die Naturschutzbehörde auch für die Pflege und Entwicklung der Schutzgebiete zuständig.
Ein Beispiel für die Anwendung anhand des ehemaligen Sandabbaugebietes „Schragenberg“ in der Gemeinde Nottensdorf. Dieses Gebiet wurde am 27. Juli 2023 in das Verzeichnis aufgenommen: